Fragen und Antworten rund um Fernwärme

Hier erklären wirs genau.

Die Abmessung der Übergabestation ist abhängig von der Leistung, welche Ihre Liegenschaft benötigt. Bei einem Einfamilienhaus ist die Grösse der Übergabestation meist l= 120cm, b= 40cm, t=35cm.

Der Platzbedarf der gesamten Installation ist abhängig davon, ob ein Warmwasserboiler eingesetzt und wie die Heizverteilung aufgebaut wird. Ein Beispiel einer Übergabestation finden Sie hier.

Sie können sich bei der Energieberatungsstelle beraten lassen oder einen GEAK für Ihr Gebäude erstellen lassen.

Hier finden Sie Heizungsinstallateure in Ihrer Region.

Der neue Eigentümer übernimmt beim Erwerb der Liegenschaft automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem Wärmeliefervertrag.

Hier eine Kostenübersicht.

Über die gesamte Betriebslaufzeit sind die Kosten vergleichbar. Jedoch macht es Sinn für Ihre Liegenschaft einen Kostenvergleich durch Ihren Heizungsinstallateur erstellen zu lassen. Hier finden Sie die Vorteile unserer Fernwärme.

Der Arbeitspreis kann angepasst werden, wenn der Vorlieferant den Energiepreis anpasst oder die Gesetzlichen Abgaben, wie Co2 verändert werden. Dieser wird gemäss der Wärmepreisformel in Ihrem Wärmeliefervertrag angepasst.

Diesen finden Sie auf Ihrer aktuellen Rechnung oder im Onlinekundencenter.

Ja, wenn Sie von einem fossilen Energieträger (Öl, Gas) oder einer Elektroheizung zu der Fernwärme wechseln. Für den Beitrag ist der von Ihnen beauftragte Heizungsinstallateur zuständig. Zu dem Förderprogramm des Kanton Bern kommen Sie hier.

Im Wärmepreis ist die Co2-Abgabe auf den fossilen Energieträgern enthalten.

Nein, auch nach Vertragsabschluss ist nach wie vor der Eigentümer für die Kosten von Reparaturen an seiner Heizung verantwortlich. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Suche nach einer temporären Lösung.

Ab Beginn der Wärmelieferung übernehmen wir Reparaturen an der Primärseite. Für die Sekundärseite ist nach wie vor der Eigentümer verantwortlich. Die Eigentumsgrenze finden Sie hier.

Wir bauen die Fernwärmeleitung bis in Ihr Haus und verbinden diese mit der Übergabestation, welche durch uns installiert wird. Sprich für die Primärseite (bis und mit Übergabestation) sind wir verantwortlich und kommen für die Kosten auf. Für die Sekundärseite (ab der Übergabestation) ist der Eigentümer verantwortlich und trägt die Kosten.

Am besten holen Sie sich dafür eine Offerte von Ihrem Heizungsinstallateur für die Installation und den Rückbau ein.

Die zu begleichende Anschlussgebühr wird nach der Erstellung des Hauseintritts anhand des aktuellen Baupreisindexes festgelegt und verrechnet. Als Basis dient die berechnete Anschlussgebühr aus dem Wärmeliefervertrag. Fällt die verrechnete Anschlussgebühr höher aus als im Vertrag angegeben, ist der aktuelle Baupreisindex höher als der Basiswert von 100. Auf Anfrage stellen wir Ihnen jederzeit gerne eine aktuelle Angebotsübersicht zu.

Der Baupreisindex wird halbjährlich berechnet (April und Oktober) und die Ergebnisse im Juni und Dezember publiziert.

Link Baupreisindex: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/baupreise/baupreisindex.html

Nein. Aber ab dem Wärmeverbund steht jederzeit aufbereitetes Warmwasser zur Verfügung. Sie benötigen also keine eigene Warmwasseraufbereitung bei Ihnen vor Ort und können daher Kosten und Unterhalt einsparen.


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Janick Jampen

Geschäftsführer Wärmeverbund Zollikofen AG
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Wärmeverbund Zollikofen AG
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