Fragen und Antworten rund um Fernwärme
Wie funktioniert die Fernwärme?
Hier erklären wirs genau.
Wie sind die Abmessungen der Übergabestation?
Die Abmessung der Übergabestation ist abhängig von der Leistung, welche Ihre Liegenschaft benötigt. Bei einem Einfamilienhaus ist die Grösse der Übergabestation meist l= 120cm, b= 40cm, t=35cm.
Der Platzbedarf der gesamten Installation ist abhängig davon, ob ein Warmwasserboiler eingesetzt und wie die Heizverteilung aufgebaut wird. Ein Beispiel einer Übergabestation finden Sie hier.
Wie weiss ich, ob meine Liegenschaft gut genug isoliert ist?
Sie können sich bei der Energieberatungsstelle beraten lassen oder einen GEAK für Ihr Gebäude erstellen lassen.
- Für das Einzugsgebiet Emmental ist die Regionalkonferenz Emmental zuständig.
- Für das Einzugsgebiet Mittelland ist die Regionalkonferenz Bern Mittelland zuständig.
Können Sie mir einige Heizungsinstallateur Firmen angeben, welche Erfahrung mit der Fernwärme haben?
Hier finden Sie Heizungsinstallateure in Ihrer Region.
Was geschieht, wenn ich mit Ihnen einen Wärmeliefervertrag abschliesse und die Liegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt verkaufe?
Der neue Eigentümer übernimmt beim Erwerb der Liegenschaft automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem Wärmeliefervertrag.
Wie setzen sich die Preise bei der Fernwärme zusammen?
Hier eine Kostenübersicht.
Sind die Kosten mit anderen Heizsystemen vergleichbar?
Über die gesamte Betriebslaufzeit sind die Kosten vergleichbar. Jedoch macht es Sinn für Ihre Liegenschaft einen Kostenvergleich durch Ihren Heizungsinstallateur erstellen zu lassen. Hier finden Sie die Vorteile unserer Fernwärme.
Was führt zu einer Veränderung des Arbeitspreises?
Der Arbeitspreis kann angepasst werden, wenn der Vorlieferant den Energiepreis anpasst oder die Gesetzlichen Abgaben, wie Co2 verändert werden. Dieser wird gemäss der Wärmepreisformel in Ihrem Wärmeliefervertrag angepasst.
Wo ist mein aktueller Wärmepreis ersichtlich?
Diesen finden Sie auf Ihrer aktuellen Rechnung oder im Onlinekundencenter.
Ist ein Fernwärmeanschluss förderbeitragsberechtigt?
Ja, wenn Sie von einem fossilen Energieträger (Öl, Gas) oder einer Elektroheizung zu der Fernwärme wechseln. Für den Beitrag ist der von Ihnen beauftragte Heizungsinstallateur zuständig. Zu dem Förderprogramm des Kanton Bern kommen Sie hier.
Ist auf dem fossilen Anteil der Fernwärme die Co2-Abgabe geschuldet?
Im Wärmepreis ist die Co2-Abgabe auf den fossilen Energieträgern enthalten.
Übernehmen Sie die Kosten, wenn nach dem Vertragsabschluss eine Reparatur an der bestehenden Heizung anfällt?
Nein, auch nach Vertragsabschluss ist nach wie vor der Eigentümer für die Kosten von Reparaturen an seiner Heizung verantwortlich. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Suche nach einer temporären Lösung.
Ab Beginn der Wärmelieferung übernehmen wir Reparaturen an der Primärseite. Für die Sekundärseite ist nach wie vor der Eigentümer verantwortlich. Die Eigentumsgrenze finden Sie hier.
Welche Umbaukosten trage ich als Kunde?
Wir bauen die Fernwärmeleitung bis in Ihr Haus und verbinden diese mit der Übergabestation, welche durch uns installiert wird. Sprich für die Primärseite (bis und mit Übergabestation) sind wir verantwortlich und kommen für die Kosten auf. Für die Sekundärseite (ab der Übergabestation) ist der Eigentümer verantwortlich und trägt die Kosten.
Am besten holen Sie sich dafür eine Offerte von Ihrem Heizungsinstallateur für die Installation und den Rückbau ein.
Weshalb ist der verrechnete Betrag der Anschlussgebühren höher als der vom Wärmeliefervertrag?
Die zu begleichende Anschlussgebühr wird nach der Erstellung des Hauseintritts anhand des aktuellen Baupreisindexes festgelegt und verrechnet. Als Basis dient die berechnete Anschlussgebühr aus dem Wärmeliefervertrag. Fällt die verrechnete Anschlussgebühr höher aus als im Vertrag angegeben, ist der aktuelle Baupreisindex höher als der Basiswert von 100. Auf Anfrage stellen wir Ihnen jederzeit gerne eine aktuelle Angebotsübersicht zu.
Der Baupreisindex wird halbjährlich berechnet (April und Oktober) und die Ergebnisse im Juni und Dezember publiziert.
Link Baupreisindex: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/preise/baupreise/baupreisindex.html
Bin ich verpflichtet, das Warmwasser über den Wärmeverbund zu beziehen?
Nein. Aber ab dem Wärmeverbund steht jederzeit aufbereitetes Warmwasser zur Verfügung. Sie benötigen also keine eigene Warmwasseraufbereitung bei Ihnen vor Ort und können daher Kosten und Unterhalt einsparen.
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Janick Jampen
Geschäftsführer Wärmeverbund Zollikofen AG
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